Standplatz für Bienen - Imker werden

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Freiaufstellung der Bienenbehausungen (Beuten)

Bienenbehausungen (Beuten) stehen ohne weiteren Schutz in der Landschaft.

 

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält Passagen zur Imkerei (§ 906, §§ 961 – 964 BGB).

 

Bienenwohnungen (Beuten, nicht Bienenhäuser) dürfen im Prinzip überall aufgestellt werden. Es braucht kein Grenzabstand eingehalten zu werden. Die Imkerei muss ortsüblich sein und Dritte nicht unzumutbar belästigen. Ist man nicht der Eigentümer des Stellplatzes, gilt es, dessen Einverständnis einzuholen ( z.B. Landwirt, Verantwortlicher der Forstbehörde, u.U. der Unteren Landschaftsbehörde, des Umweltamtes der Kommunen). Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Regelungen, die u.U. Bienenhaltung einschränken oder gar unterbinden. Dafür gibt es gute Gründe.

Bienenhaus: romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich
romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich

Wer Bienenvölker über die jeweilige Kreisgrenze hinaus bewegt, muss ein Gesundheitszeugnis nachweisen (Veterinär/Bienensachverständiger).

 

Man rechnet pro Bienenvolk 100 m² Platzbedarf. In Flächen unter 200 m² sollten keine Bienen aufgestellt werden – diese Angabe bezieht sich auf Wohnbebauung.

Alle Termine in 2023

Versammlung



04.09.2023, 19.00 Uhr

 

06.11.2023, 19.00 Uhr

 

im Bürgerhof Merkstein,

Hauptstr. 85, Herzogenrath-Merkstein.

Stand der Terminübersicht: 09.08.2023

 

Bitte regelmäßig nachschauen, ob sich Veränderungen bei den Terminen ergeben haben!

Stammtisch



02.10.2023, 20.00 Uhr

 

04.12.2023, 20.00 Uhr

sonstige Termine



Markt der Möglichkeiten 

 

09.09.2023

August-Schmidt-Platz in Herzogenrath-Merkstein