Standplatz für Bienen - Imker werden

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Freiaufstellung der Bienenbehausungen (Beuten)

Bienenbehausungen (Beuten) stehen ohne weiteren Schutz in der Landschaft.

 

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält Passagen zur Imkerei (§ 906, §§ 961 – 964 BGB).

 

Bienenwohnungen (Beuten, nicht Bienenhäuser) dürfen im Prinzip überall aufgestellt werden. Es braucht kein Grenzabstand eingehalten zu werden. Die Imkerei muss ortsüblich sein und Dritte nicht unzumutbar belästigen. Ist man nicht der Eigentümer des Stellplatzes, gilt es, dessen Einverständnis einzuholen ( z.B. Landwirt, Verantwortlicher der Forstbehörde, u.U. der Unteren Landschaftsbehörde, des Umweltamtes der Kommunen). Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Regelungen, die u.U. Bienenhaltung einschränken oder gar unterbinden. Dafür gibt es gute Gründe.

Bienenhaus: romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich
romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich

Wer Bienenvölker über die jeweilige Kreisgrenze hinaus bewegt, muss ein Gesundheitszeugnis nachweisen (Veterinär/Bienensachverständiger).

 

Man rechnet pro Bienenvolk 100 m² Platzbedarf. In Flächen unter 200 m² sollten keine Bienen aufgestellt werden – diese Angabe bezieht sich auf Wohnbebauung.

Termine

Versammlung


15. Juli 2026

16. September 2026

18. November 2026

 

Stammtisch


 

17. Juni 2026

19. August 2026

21. Oktober 2026

16. Dezember 2026

 

sonstige Termine


 5. Juni 2026 14.00-18:00 Umwelttag der Stadt Herzogenrath

 


Beginn von Versammlung und Stammtisch ist immer 19.30 Uhr

Ort (falls nicht anders angegeben): Gaststätte Bei Melanie (ehem. Ortmanns), Magerauer Str. 31, 52134 Herzogenrath

Stand der Terminübersicht: 25.05.2026

Bitte regelmäßig nachschauen, ob sich Veränderungen bei den Terminen ergeben haben!