Standplatz für Bienen - Imker werden

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Freiaufstellung der Bienenbehausungen (Beuten)

Bienenbehausungen (Beuten) stehen ohne weiteren Schutz in der Landschaft.

 

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält Passagen zur Imkerei (§ 906, §§ 961 – 964 BGB).

 

Bienenwohnungen (Beuten, nicht Bienenhäuser) dürfen im Prinzip überall aufgestellt werden. Es braucht kein Grenzabstand eingehalten zu werden. Die Imkerei muss ortsüblich sein und Dritte nicht unzumutbar belästigen. Ist man nicht der Eigentümer des Stellplatzes, gilt es, dessen Einverständnis einzuholen ( z.B. Landwirt, Verantwortlicher der Forstbehörde, u.U. der Unteren Landschaftsbehörde, des Umweltamtes der Kommunen). Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Regelungen, die u.U. Bienenhaltung einschränken oder gar unterbinden. Dafür gibt es gute Gründe.

Bienenhaus: romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich
romantisch und gemütlich, aber nicht erforderlich

Wer Bienenvölker über die jeweilige Kreisgrenze hinaus bewegt, muss ein Gesundheitszeugnis nachweisen (Veterinär/Bienensachverständiger).

 

Man rechnet pro Bienenvolk 100 m² Platzbedarf. In Flächen unter 200 m² sollten keine Bienen aufgestellt werden – diese Angabe bezieht sich auf Wohnbebauung.

Alle Termine in 2025

Versammlung


05.05.2025

 

07.07.2025

 

01.09.2025

 

03.11.2025

Stammtisch


02.06.2025

 

04.08.2025

 

06.10.2025

 

01.12.2025 

sonstige Termine



Beginn von Versammlung und Stammtisch ist immer 19.30 Uhr, im Bürgerhof Merkstein, Hauptstr. 85, Herzogenrath-Merkstein.

Stand der Terminübersicht: 07.04.2025

Bitte regelmäßig nachschauen, ob sich Veränderungen bei den Terminen ergeben haben!